Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Entspricht ein Medizinstudium in Deutschland einem Studium in Österreich?

Ihr Kind studiert im Ausland – in welchem Fall kann der finanzielle Mehraufwand als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden?

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Ihr Kind studiert im Ausland – in welchem Fall kann der finanzielle Mehraufwand als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden? Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von € 110,00 pro Monat berücksichtigt.

Entscheidung UFS

In einer Entscheidung des UFS studierte die Tochter in Tübingen (Deutschland), der Vater ist deutscher Staatsbürger, lebt aber mit der restlichen Familie seit 2006 in Wien. Ein Medizinstudium ist in Wien möglich, daher sah das Finanzamt die Voraussetzung für den Abzug des Pauschbetrages nicht gegeben.

Für den UFS war aber ausschlaggebend, ob das Studium in Tübingen dem Studium in Wien entspricht. Laut dem UFS entsprechen zwar die Kernbereiche des Medizinstudiums in Deutschland jenen in Österreich, allerdings bestehen deutliche Unterschiede im Studienverlauf. In Deutschland ist die praktische Ausbildung in das Studium integriert, während in Österreich zur selbständigen Berufsausübung ein mindestens dreijähriger Turnus nach dem Studium erforderlich ist. Die Tochter befindet sich auch bereits am Ende des Studiums – aufgrund des unterschiedlichen Aufbaus ist ihr daher ein reibungsloser Studienwechsel nicht möglich.

In dieser konkreten Fallkonstellation sah der UFS das Studium in Wien nicht dem Studium in Tübingen entsprechend, daher steht dem Steuerpflichtigen der Pauschbetrag zu.

Stand: 06. November 2013

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.