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In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Abgabenänderungsgesetz 2011

Das Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde mit 1.8.2011 veröffentlicht.

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Inhalt

Am 1.8.2011 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Kirchenbeiträge

Erhöht wurde der Betrag bis zu dem Kirchenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Ab der Veranlagung 2012 dürfen € 400,00 Kirchenbeitrag als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Spenden

Bisher war vorgesehen, dass die Sozialversicherungsnummer des Spenders elektronisch übermittelt werden muss. Diese Verpflichtung wurde nun gestrichen. Der Kreis der begünstigten Spendenempfänger wurde noch einmal erweitert. Neu dazu zählen auch Organisationen, die im Umwelt-, Natur- und Artenschutz tätig sind. Weiters fallen darunter auch freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Die Neuregelung ist erstmals für Zuwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 erfolgen.

Vermögenszuwachssteuer

Die neue Vermögenszuwachssteuer wird erst mit 1.4.2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind auch Verkäufe von Beteiligungen und anderen Kapitalanlagen steuerpflichtig.

Die Banken werden einen Steuerabzug von 25 % vornehmen. Bis zum 1.4.2012 gelten Übergangsbestimmungen.

Bisher schon steuerpflichtig sind wesentliche Beteiligungen an Körperschaften (Beteiligungen über 1 %, in den letzten fünf Jahren). Für sie gelten weiterhin spezielle Regelungen.

Rundung der Einkommensteuer und Vorauszahlung

Bisher galt, dass die im Bescheid ausgewiesene Abgabennachforderung oder -gutschrift auf volle Euro auf- bzw. abzurunden ist. Nunmehr ist bereits die festgesetzte Einkommensteuer auf volle Euro zu runden. Die genaue Regelung dazu lautet: Beträge unter € 0,50 sind abzurunden, Beträge ab € 0,50 sind aufzurunden. Dies gilt bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2011.

Auch die Vorauszahlungen werden gerundet. Sie sind auf volle Euro abzurunden. Dies gilt für alle Vorauszahlungen, die für das Kalenderjahr 2011 festgesetzt werden oder bereits festgesetzt worden sind.

Stand: 11. August 2011

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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