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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Datenänderungen rechtzeitig melden

Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.

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In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.

Neben den Änderungen, die Mitarbeiter betreffen, müssen auch Datenänderungen beim Arbeitgeber selbst gemeldet werden, allerdings nur, wenn sie für den Krankenversicherungsträger wichtig sind.

Änderung von Mitarbeiterdaten

Änderungen von Mitarbeiterdaten können elektronisch via ELDA gemacht werden. Meldepflichtig sind z.B. Änderungen

  • beim Namen
  • bei der Adresse
  • bei der Beitragsgruppe
  • beim Beschäftigungsausmaß: Wechsel von Vollversicherung auf Geringfügigkeit und umgekehrt der Wechsel von Geringfügigkeit auf Vollversicherung. In diesem Fall muss der Dienstnehmer eine Kopie der Änderungsmeldung erhalten.

Nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) sind die Änderungen grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen zu melden.

Änderungen von Dienstgeberdaten

Auch Änderungen, die die Praxis betreffen, sind dem Krankenversicherungsträger zu melden. Eine Änderung der Kontaktdaten muss immer gemeldet werden.

Die Daten auf dem neuesten Stand zu halten hat auch Vorteile, denn wenn z.B. die Kontaktdaten veraltet sind, erschwert das die Kommunikation. Womöglich kann der Krankenversicherungsträger dann wichtige Informationen nicht oder nur verspätet mitteilen.

Neue Mitarbeiter rechtzeitig anmelden

Neue Mitarbeiter müssen bereits vor Antritt der Arbeit bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet werden.

Stand: 26. August 2014

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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