Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Was sind Betriebsausgaben der Ordination?

Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können im Rahmen ihrer Gewinnermittlung Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können im Rahmen ihrer Gewinnermittlung Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben. Nicht dazu gehören alle Ausgaben, die der privaten Lebensführung zugerechnet werden. Die Betriebsausgaben sind durch schriftliche Belege nachzuweisen. Daher müssen die Belege aufbewahrt werden!

Angemessenheitsprüfung

Manche betrieblichen Ausgaben sind nur bis zu einer gewissen Höhe absetzbar. Sie sind einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen, dazu gehören z. B. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Pkw oder Antiquitäten.

Privatanteil

Zu beachten ist auch, dass bei gewissen Ausgaben ein Privatanteil abgezogen werden muss. Dies ist z. B. der Fall bei den Kosten für einen Pkw im Betriebsvermögen der Ordination, der auch für private Fahrten genutzt wird.

Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung

Meist wird der Gewinn der Ordination mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. In diesem Fall werden Betriebsausgaben in der Regel im Zeitpunkt der Zahlung (Abfluss) steuerlich wirksam.

Von diesem Abfluss-Prinzip sind allerdings auch Ausnahmen zu beachten, wie beispielsweise:

  • Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die zum Jahreswechsel fällig sind (beispielsweise Löhne, Mieten, Zinsen, Versicherungsprämien). Hier sind die Regelungen für eine fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
  • Nicht aktivierungspflichtige Vorauszahlungen von Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten müssen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr.
  • Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (bei einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und Anschaffungskosten von mehr als € 800,00). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei Abnutzbarkeit im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) abzusetzen.
  • Bei bestimmten Gütern des Umlaufvermögens, wie z. B. Gebäude, Gold, Silber, Platin und Palladium, sofern sie nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen, werden die Anschaffungskosten erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen absetzbar.

Beispiele für typische Betriebsausgaben des Arztes

  • Materialien zur Berufsausübung, wie beispielsweise Verbandsmaterialien, Arztkoffer, Medikamente, medizinische Geräte usw. dürfen abgezogen werden. Auch Fachliteratur ist absetzbar, aber keine Tageszeitungen oder Wirtschaftsmagazine im Wartezimmer.
  • Kosten, die mit der Beschäftigung von Dienstnehmern zusammenhängen, aber auch Kosten für einen Praxisvertreter
  • Raumkosten, wie z. B. Miete, Betriebskosten, Instandhaltung für die Ordination
  • Kosten für Mobiltelefon, Internet, Büroaufwand, Porto
  • Kosten zur Bewerbung der Ordination, wie z. B. Inserate
  • Kfz-Kosten, Reisespesen, Fortbildung
  • Betriebliche Versicherungen, wie z. B. eine Haftpflichtversicherung
  • Kosten für Steuerberatung, Lohnverrechnung, Buchhaltung, Rechtsanwalt, Gerichtsprozesse
  • Pflichtbeiträge zur Ärztekammer und zur Sozialversicherung
  • Absetzung für Abnutzung (AfA) für z. B. Geräte und Einrichtung der Ordination
  • Zinsen für betriebliche Schulden.

Stand: 30. August 2021

Bild: hugin1 - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.