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In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen.

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Inhalt

Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen.

Übersteigt das Entgelt allerdings eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust der Familienbeihilfe bzw. zu einer Rückzahlung des Stipendiums führen.

Familienbeihilfe

Studenten dürfen pro Jahr € 10.000,00 verdienen. Wenn das Jahreseinkommen diese Grenze übersteigt, verringert sich die Familienbeihilfe, um jenen Betrag, der die Grenze von € 10.000,00 überschreitet.

Berechnung des Einkommens:

Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Hat der Student ein Semester keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, wird das Einkommen in dieser Zeit nicht mitberechnet. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn der Student für einen Studienabschnitt mehr Zeit braucht als vorgeschrieben.

Nicht zum Einkommen zählen z.B. auch Studienbeihilfen, Karenzgeld oder Waisenpensionen.

Stipendium

Neben dem Bezug von Studienbeihilfe können € 8.000,00 dazuverdient werden, ohne dass es zu einer Kürzung der Beihilfe kommt. Die Zuverdienstgrenze erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind, je nach Alter des Kindes (mindestens € 2.762,00).

Bei der Berechnung des Einkommens ist hier das Gesamtjahreseinkommen (inkl. Waisenpension, Karenzgeld usw.) heranzuziehen. Vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) werden abgezogen: Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale.

Bereits bei der Berechnung der Studienbeihilfe muss das erwartete Einkommen geschätzt werden.

Die Beihilfe wird dann in dem Ausmaß gekürzt, in dem das Einkommen voraussichtlich die Grenze überschreitet. War das Einkommen höher als angegeben, kann es im Zuge der Nachverrechnung zu einer Rückforderung der Beihilfe kommen.

Stand: 27. Mai 2014

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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