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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Geringfügige Beschäftigung

Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen im Jahr 2015 bei: € 405,98 monatlich, € 31,17 täglich.

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Inhalt

Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen im Jahr 2015 bei:

  • € 405,98 monatlich
  • € 31,17 täglich

Geringfügigkeitsgrenzen

Monatlich

Diese Grenze kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Kalendermonat beschäftigt wird oder ein unbefristetes Dienstverhältnis vorliegt.

Täglich

Wenn die Beschäftigung kürzer als einen Kalendermonat dauert, gilt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Die monatliche Grenze (€ 405,98) gilt als Obergrenze.

Unfallversicherungsbeitrag

Geringfügig Beschäftigte sind nicht voll versicherungspflichtig. Ein Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % des gebührenden Entgelts ist vom Dienstgeber zu bezahlen (gilt auch für Sonderzahlungen). Für Arbeitnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist kein Unfallversicherungsbeitrag mehr zu entrichten. Sie bleiben aber unfallversichert.

Mitarbeitervorsorge-Beiträge

Für alle geringfügig Beschäftigten, die länger als einen Monat arbeiten, sind 1,53 % des monatlichen Entgelts als Mitarbeitervorsorge-Beitrag an die Betriebliche Vorsorgekasse zu entrichten.

Dienstgeberabgabe

Die Dienstgeberabgabe von 16,4 % muss bezahlt werden, wenn

  • mehr als ein geringfügig Beschäftigter im Unternehmen arbeitet
  • und die Summe der monatlichen Entgelte, die an alle geringfügig Beschäftigten bezahlt wird, das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt (€ 608,97).

Beispiel: Im Unternehmen arbeiten vier geringfügig Beschäftigte. Jeder von ihnen erhält € 150,00 (in Summe € 600,00). Es ist keine Dienstgeberabgabe abzuführen – nur der Unfallversicherungsbeitrag.

Stand: 27. März 2015

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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