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In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Welche Unterschiede gibt es im Steuerrecht bei Fahrzeugen?

Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.

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Inhalt

Pkw und Kombi

Unter dem Begriff Pkw fallen im Steuerrecht auch: Jeeps, Geländewagen, Kleinbusse für weniger als sieben Personen und Fahrzeuge mit Sport- oder Luxus-Charakter.

Kauf

Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Daher wird der Pkw bzw. Kombi mit dem Brutto-Kaufpreis im Anlageverzeichnis aktiviert (kein Vorsteuerabzug – gilt dann in weiterer Folge auch für die Betriebskosten). Steuerrechtlich werden maximal Anschaffungskosten von € 40.000,00 anerkannt. Ist der Pkw teurer, ist der übersteigende Betrag steuerlich nicht abzugsfähig. Auch die wertabhängigen Betriebskosten (z. B. Vollkaskoversicherung) müssen um diese sogenannte Luxustangente gekürzt werden.

Innerhalb der Grenze von € 40.000,00 sind auch Ausgaben für Sonderausstattungen miteingerechnet, wie z. B. Klimaanlage, Allrad, Alufelgen, serienmäßig eingebaute Navigationsgeräte.

Verkauf

Im Zusammenhang mit einem Pkw bzw. Kombi fällt keine Umsatzsteuer an. Keine Umsatzsteuerpflicht besteht daher beim Verkauf, Eigenverbrauch, Sachbezug, Entnahme des Fahrzeugs in das Privatvermögen und Weiterverrechnung von Kosten.

Abschreibung

Die steuerrechtliche Nutzungsdauer beträgt acht Jahre. Liegen die Anschaffungskosten über € 40.000,00, muss die AfA auch um den übersteigenden Betrag gekürzt werden

Klein-Lkw, Lkw, Kleinbusse

Alle Fahrzeuge, die nach dem Steuerrecht in diese Kategorie fallen, sind in der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge des BMF erfasst: https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html

Kauf

Die Vorsteuer darf von den Anschaffungs-, Herstellungs- und Betriebskosten abgezogen werden. Die Anschaffungskosten-Obergrenze von € 40.000,00 gilt nicht. Auch bei teureren Fahrzeugen müssen die Anschaffungskosten und die wertabhängigen Betriebskosten nicht gekürzt werden.

Verkauf

Wenn ein Recht zum Vorsteuerabzug bestanden hat, ist der Verkauf (Eigenverbrauch) umsatzsteuerpflichtig.

Abschreibung

Ein Klein-Lkw, Lkw oder Kleinbus wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (z. B. fünf Jahre). Die AfA muss nicht gekürzt werden, da die Obergrenze von € 40.000,00 nicht gültig ist.

Stand: 27. März 2015

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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