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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Meldepflichten bis 28.2.2019

Was ist bis Ende Februar zusätzlich zu melden?

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Bis Ende Februar sind u. a. zusätzlich zu melden:

Jahreslohnzettel der Dienstnehmer

Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2018 in elektronischer Form bis Ende Februar 2019 an das Finanzamt melden.

Honorarzahlungen bei bestimmten Leistungen

Unternehmer müssen Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2018 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2019 gemeldet werden.

Auslandszahlungen über € 100.000,00

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungen ins Ausland dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte, wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.

Schwerarbeitsmeldung

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2018 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.

Spendenorganisationen u. a. Meldung von empfangenen Beträgen

Bestimmte Beträge werden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung für 2018 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2019 zu erfolgen.

Stand: 29. Jänner 2019

Bild: bychykhin - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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