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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Welche ökologischen Steueränderungen wurden vor dem Jahresende beschlossen?

Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen.

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Inhalt

Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen (Gesetzwerdung war bei Drucklegung noch abzuwarten). Hier ein Überblick zu ausgewählten Maßnahmen:

Einkommensteuer

  • Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad für nicht beruflich veranlasste Fahrten nutzen, so soll dies nicht zum Ausschluss vom Pendlerpauschale führen.
  • Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für seine Arbeitnehmer, so sind Ticketkäufe ab 1.7.2021 für den Arbeitnehmer keine steuerpflichtigen Einkünfte. Die Karte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

  • Ausweitung der NoVA auf mehr Kraftfahrzeuge als bisher.
  • Befreiung für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.
  • Erhöhung des bisherigen Höchststeuersatzes für Krafträder von 20 % auf 30 %.
  • Für Pkw werden verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst, und z. B. der Höchststeuersatz schrittweise angehoben.
  • Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km sinken.
  • Die neuen Regelungen sollen ab 1.7.2021 Anwendung finden (mit Übergangsregelung).

Elektrizitätsabgabe

Der von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugte Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern wird von der Elektrizitätsabgabe befreit.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: REDPIXEL - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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