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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Praxistipp: Lohnsteuerauskunft

Verpflichtende Auskunftspflicht des Finanzamts bei Lohnsteuerfragen.

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Inhalt

Obgleich ein sehr wichtiges Hilfsmittel in der Praxis, ist die Möglichkeit der Einholung einer Lohnsteuerauskunft nur wenigen bekannt. Die Lohnsteuerauskunft sieht vor, dass der Steuerpflichtige eine Frage zur Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt richten kann und das Finanzamt innerhalb von tunlichst 14 Tagen dazu Auskunft geben muss. Dadurch sollen Haftungsrisiken im Rahmen der Lohnsteuer für den Steuerpflichtigen eingeschränkt werden. Die Frage kann sich sowohl auf bereits verwirklichte als auch auf künftige (Lohnsteuer-)Sachverhalte beziehen.

Anfrageberechtigte

Eine Lohnsteuerauskunft kann sowohl durch die/den Arbeitgebenden als auch durch Arbeitnehmende beantragt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können diese allerdings nur insofern beantragen, als diese der Lohnsteuerabzug (die Lohnsteuerfrage) direkt betrifft.

Rechtsanspruch

Die Erteilung der Lohnsteuerauskunft liegt nicht im Ermessen, sondern das Finanzamt ist verpflichtet, eine Auskunft zu erteilen. Das Gesetz sieht diesbezüglich als Richtwert eine Entscheidungsfrist von 14 Tagen vor, welche damit begründet wird, dass die Auskunft des Finanzamts mitunter eine unmittelbare Auswirkung auch auf die Sozialversicherung hat, weshalb die Entscheidung zeitnah zu treffen ist.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: blende11.photo - Adobe Stock.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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