Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Freiwillige Krankenversicherung

Nur für selbständig Erwerbstätige, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, gibt es seit 2013 ein gesetzlich vorgeschriebenes Krankengeld.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Nur für selbständig Erwerbstätige, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, gibt es seit 2013 ein gesetzlich vorgeschriebenes Krankengeld. Wird ein GSVG-Versicherter krank, erhält er ab der 6. Woche bis zur Höchstdauer von 26 Wochen € 28,40 pro Tag (Wert 2014).

Freiwillige Zusatzkrankenversicherung

Sonst erhalten selbständig Erwerbstätige nur dann ein Krankengeld, wenn sie eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Mit der Versicherung muss vor Vollendung des 60. Geburtstags begonnen werden. Wurde sie davor abgeschlossen, läuft die Versicherung danach auch weiter. Sie gilt nur für den Hauptversicherten – d.h. nicht für Ehepartner oder Angehörige.

Höhe des Beitrags

Der zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage. Der Mindestbeitrag beträgt € 28,58 (Wert 2014). Die Zahlung kann vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Krankengeld

Durch die Zusatzversicherung erhält der selbständig Erwerbstätige ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Die Zahlung erfolgt allerdings maximal für 26 Wochen (bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit).

Die Leistung kann erstmals sechs Monate nach Beginn der Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden (ausgenommen: Arbeitsunfälle). Das tägliche Krankengeld beträgt mindestens € 28,40. Es fällt unter die betrieblichen Einkünfte und muss somit versteuert werden.

Bestätigung

Die Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb von sieben Tagen bei der Landesstelle der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gemeldet werden. Wenn die Krankheit länger dauert, müssen Sie alle 14 Tage von Ihrem Arzt eine Bestätigung einholen und diese innerhalb von sieben Tagen weiterleiten.

Stand: 24. Juni 2014

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.