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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Arbeiten in den Ferien

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen.

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In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Ferialarbeiter

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen. Sie werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt und müssen daher beim Krankenversicherungsträger angemeldet werden.

Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Übersteigt das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von € 405,98 pro Monat (Wert 2015), muss der Ferialarbeiter voll pflichtversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung) werden. ACHTUNG: Entsprechende Vorschriften des relevanten Kollektivvertrages beachten (z. B. Mindestlohn).

Als Dienstnehmer gilt jeder, der zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, Weisungen bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und sein arbeitsbezogenes Verhalten erhält, einer diesbezüglichen Kontrolle unterliegt und organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist.

Auch für Ferialarbeiter und -angestellte gelten die jeweiligen lohngestaltenden (kollektivvertraglichen) Regelungen. Die SV-Beiträge sind vom gebührenden Entgelt und von den Sonderzahlungen zu berechnen. Sobald der Ferialarbeiter länger als einen Monat beschäftigt wird, sind auch die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es sich um Ferialarbeiter und -angestellte handelt.

„echte“ Praktikanten

Schüler, die im Rahmen ihrer Ausbildung Pflichtpraktika absolvieren müssen und dafür kein Entgelt erhalten, werden als echte Praktikanten bezeichnet. In manchen Fachrichtungen müssen Hochschulabsolventen noch ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, wie z. B. bei Rechts- oder Unterrichtspraktikanten oder Psychologen in Ausbildung zum klinischen Psychologen.

Für sie gelten spezielle Regelungen. Auch hier sind jedoch immer die Bestimmungen im Kollektivvertrag zu beachten.

Stand: 29. Juni 2015

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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