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In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Kleinunternehmerregelung: Wie lang gilt die Option zur Regelbesteuerung?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren Umsätze € 30.000,00 jährlich nicht übersteigen.

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Inhalt

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren Umsätze € 30.000,00 jährlich nicht übersteigen. Sie sind unecht von der Umsatzsteuer befreit und haben daher kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Auf die Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Der Verzicht muss schriftlich eingebracht werden und bindet den Unternehmer für mindestens fünf Kalenderjahre.

Betriebseinstellung nicht gemeldet

Das Bundesfinanzgericht (BFG) Klagenfurt hatte zu entscheiden, ob ein Regelbesteuerungsantrag nach Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit weiterhin gilt.

Wenn die unternehmerische Tätigkeit beendet wird, erlischt auch die fünfjährige Bindungswirkung der Option. Daher muss neuerlich eine Verzichtserklärung abgegeben werden, wenn die unternehmerische Tätigkeit wieder aufgenommen wird – auch bei identer Tätigkeit, außer es wird von vornherein beabsichtigt, dass die Unterbrechung nur zeitlich befristet ist.

Im konkreten Fall allerdings hatte die Steuerpflichtige dem Finanzamt weder die Betriebseinstellung noch die Neueröffnung (mit dem geänderten Tätigkeitsfeld) gemeldet. Außerdem hat sie aus der ersten Tätigkeit noch Einnahmen erzielt, als sie die neue Tätigkeit bereits begonnen hatte.

Laut der Behörde hätte die Steuerpflichtige daher in diesem Fall den Optionsantrag widerrufen müssen, damit die Umsätze steuerfrei bleiben. Das ist nicht erfolgt und somit gilt die Option auf Regelbesteuerung weiter.

Stand: 29. Juni 2015

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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