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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Was gibt es Neues in der Liebhaberei?

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit.

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Inhalt

Der neue Wartungserlass zu den Liebhaberei-Richtlinien, im Rahmen dessen mehrere gesetzliche Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen eingearbeitet wurden, enthält, abseits des Themas der Vermietung, wesentliche Neuerungen in nachfolgenden Bereichen:

Liebhaberei im Steuerrecht

Von Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist auszugehen, wenn Tätigkeiten mittel- bis langfristig keinen Gewinn oder Überschuss erwarten lassen. Einkünfte aus solchen Tätigkeiten unterliegen demnach keiner Steuerpflicht, wobei auch entstandene Verluste in der Folge nicht mit Einkünften aus anderen Tätigkeiten ausgeglichen werden können. Auch umsatzsteuerlich sind derartige mit Liebhaberei behaftete Betätigungen der Privatsphäre zuzurechnen, sodass die Einnahmen nicht der Umsatzsteuer unterliegen und keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden können.

Wandel zur Liebhaberei

Wird bei einer Tätigkeit festgestellt, dass kein Gesamterfolg (Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss) erzielt werden kann, so führt dies bei einer Weiterführung der Tätigkeit zu einem Wandel zur Liebhaberei. Ab diesem Zeitpunkt erzielte Einnahmen unterliegen mangels Einkunftsquelle keiner Steuerpflicht. Das fehlende Vorliegen einer Einkunftsquelle führt in der Folge auch zu einer Überführung des Betriebsvermögens in den privaten Bereich (Betriebsaufgabe), wodurch es zu einer sofortigen Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Bis dato war Betriebsvermögen bei einem Wandel der Tätigkeit zur Liebhaberei weiterhin mit dem Betrieb als nachhängiges Vermögen bis zur tatsächlichen Veräußerung verbunden.

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit

Treten durch Unwägbarkeiten unvorhersehbare Aufwendungen oder Einnahmeausfälle auf, die ein Ausbleiben eines Gesamterfolges bewirken, so führt dies nicht zu einer neuerlichen Liebhabereibeurteilung, wenn davor eine Gewinnerzielungsabsicht darstellbar war. Wird die Tätigkeit aufgrund der Unwägbarkeit beendet und bestand bis zum Zeitpunkt der Beendigung die Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss zu erzielen, so liegt weiterhin eine Einkunftsquelle vor. Als Unwägbarkeiten gelten beispielsweise

  • Naturkatastrophen,
  • unvorhersehbare Investitionen,
  • Arbeitsunfähigkeit,
  • Zahlungsunfähigkeit eines Mieters und
  • die COVID-19-Pandemie.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Photographee.eu - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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