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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Beschäftigen Sie Schüler in den Sommerferien?

Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen. Sie müssen beim Krankenversicherungsträger angemeldet werden. Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Übersteigt das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von € 395,31 pro Monat (für das Jahr 2014) muss der Ferialarbeiter voll pflichtversichert werden (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung).

Ausnahme „echte“ Praktikanten

Schüler, die im Rahmen ihrer Ausbildung Pflichtpraktika absolvieren müssen und dafür kein Entgelt erhalten, werden als echte Praktikanten bezeichnet. Sie müssen nicht angemeldet werden. In diesem Fall müssen allerdings genaue Regelungen befolgt werden – z.B. muss der Praktikant in seiner Fachrichtung eingesetzt werden, ein Nachweis über die Ausbildungserfordernisse muss aufbewahrt werden, der Lern- und Ausbildungszweck muss im Mittelpunkt stehen und nicht die Arbeitsleistung.

Praktikanten nach einem Hochschulstudium

In manchen Fachrichtungen müssen Hochschulabsolventen noch ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, um in ihrem zukünftigen Beruf arbeiten zu dürfen. Das ist z.B. der Fall bei Rechts- oder Unterrichtspraktikanten oder Psychologen in Ausbildung zum klinischen Psychologen.

Diese Praktikanten unterliegen immer der vollen Pflichtversicherung (Kranken-, Unfall, Pensionsversicherung) und der Arbeitslosenversicherung, auch wenn ihr Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Kollektivvertragliche Regelungen

Achtung: Manche Kollektivverträge sehen auch bei Pflichtpraktika vor, dass ein Entgelt bezahlt werden muss. Wenn Praktikanten aufgrund des Kollektivvertrags einen Anspruch auf ein Entgelt haben, ist der Praktikant anzumelden.

Stand: 26. Mai 2014

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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