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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Neues für Land- und Forstwirte

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden.

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Inhalt

Buchführungsgrenze € 550.000,00

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden.

Wie bisher ist der Land- und Forstwirt nur dann zum Führen von Büchern verpflichtet, wenn

  • der Umsatz diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat oder
  • der Einheitswert über € 150.000,00 liegt.

Die Änderung ist erstmals auf in den Jahren 2013 und 2014 ausgeführte Umsätze anzuwenden.

Bisher galt für die Buchführungspflicht und für die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung die gleiche Grenze von € 400.000,00. Das soll nun geändert werden. Der Höchstbetrag für die Umsatzsteuerpauschalierung wird nicht angehoben. Hier gilt weiterhin die Grenze von € 400.000,00.

Überschreiten nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte diesen Wert nicht, beträgt der anzuwendende Umsatzsteuersatz wie bisher bei Lieferungen und Leistungen:

  • 10 % beim Verkauf an Nichtunternehmer
  • 12 % beim Verkauf an Unternehmer

Neue Einheitswertbescheide ab Oktober 2014

Heuer werden die Einheitswerte neu festgestellt. Die neuen Bescheide werden ab Oktober 2014 versendet. Bis zum Frühjahr 2015 sollte dann jeder einen neuen Bescheid erhalten haben. Unabhängig davon, wann der neue Bescheid zugestellt wird, werden die neuen Werte mit 1.1.2015 wirksam. Der neue Einheitswert hat auf die Sozialversicherungsbeitragsgrundlage erst im Jahr 2017 eine Auswirkung.

Stand: 26. Mai 2014

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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