Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Können Arbeitnehmer die Kosten für das Homeoffice steuerlich nutzen?

Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu, welches bei der laufenden Lohnverrechnung bereits steuerlich berücksichtigt wird. Fallen nun durch ein Homeoffice für den Arbeitnehmer höhere Kosten als das Pauschale an, so können diese bei der Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Welche Kosten von privaten Arbeitsmitteln können abgesetzt werden?

Arbeitsmittel, die für die Ausübung des Berufes im Homeoffice notwendig sind, können z. B. sein: Internetanschluss, Mobiltelefon oder Büromaterial (z. B. Druckerpatronen, Papier) sofern diese nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Aber auch der privat angeschaffte Computer, Drucker, Headset, Kopierer, Webcam oder Scanner fallen darunter. Hier ist allerdings zu beachten, dass diese Geräte nur dann sofort abzugsfähig sind, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als € 800,00 (Grenzwert für 2020, inklusive Umsatzsteuer) betragen. Bei höheren Anschaffungskosten kann pro Jahr nur die Abschreibung für die Abnutzung geltend gemacht werden. Hier werden die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt. Erfolgt die Anschaffung erst im zweiten Halbjahr, so ist nur die halbe Abschreibung absetzbar. Zudem ist bei all diesen Aufwendungen auch immer jener Anteil nicht abzugsfähig, der auf eine private Nutzung entfällt. Stellt der Arbeitgeber die Arbeitsmittel zur Verfügung, so kann dies der Arbeitnehmer nicht steuerlich absetzen.

Kann man die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen?

Nutzt man für sein Homeoffice ein eigenes Arbeitszimmer, so stellt sich die Frage, ob man z. B. die anteilige Miete (bzw. Abschreibung bei Eigentum), Betriebskosten, Abschreibung für Einrichtungsgegenstände und Finanzierungskosten ebenso steuerlich absetzen kann.

Hier ist der Gesetzgeber aber sehr restriktiv. Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung dürfen in der Regel nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung allerdings abzugsfähig. Dies kann beispielsweise bei einem Teleworker der Fall sein, wenn er seine Tätigkeit ausschließlich zu Hause verrichtet. Ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, wird laut aktueller Rechtsmeinung der Finanz anhand des typischen Berufsbildes bestimmt. Das Arbeitszimmer muss zudem nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Die Lohnsteuerrichtlinien regeln zu diesem Thema umfangreich Voraussetzungen und Begrifflichkeiten. Im Zuge der Steuerreform war bereits vorgesehen diese Regelungen zu vereinfachen. Eine entsprechende gesetzliche Entwicklung bleibt abzuwarten.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: Nelos - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.