Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Wie ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Reparaturdienstleistungen geregelt?

Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 10%.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Der Normalsteuersatz für entsprechend dem Umsatzsteuergesetz steuerpflichtige Umsätze beträgt in Österreich 20 % der Bemessungsgrundlage. Allerdings kennt das Umsatzsteuergesetz auch die ermäßigten Steuersätze von 10 %, 13 %, 19 % und 0 %. Die entsprechenden Tatbestände, die zum jeweiligen Steuersatz führen, sind im Gesetz und seinen Anlagen angeführt. Abgrenzungen sind in der Praxis oft nicht einfach vorzunehmen.

So unterliegen seit 1.1.2021 auch Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserung und Änderung) betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 %. Die Umsatzsteuerrichtlinien, als Rechtsmeinung des Finanzministeriums, führen dazu unter anderem wie folgt aus:

Von der Begünstigung sind auch Elektrofahrräder umfasst, nicht jedoch andere Krafträder. Nicht begünstigt sind Lieferungen inklusive Werklieferungen. Unter Lederwaren sind jedenfalls Waren im Sinne des Kapitels 42 der Kombinierten Nomenklatur zu verstehen. Haushaltswäsche ist ein Sammelbegriff, der z. B. Bettwäsche, Polsterbezüge, Geschirrtücher, Handtücher, Tischdecken, Tischsets, Vorhänge umfasst. Polstermöbel gelten hingegen nach dem allgemeinen Begriffsverständnis nicht als Haushaltswäsche. Der Begriff Kleidung ist unabhängig vom Material, aus dem diese besteht. Die Reinigung von Kleidung fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz von 10 %, da die Reinigung keine Reparaturleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes darstellt.

Eine begünstigte Reparatur betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche wird jedenfalls dann angenommen, wenn der Entgeltsanteil, welcher auf das bei der Reparatur verwendete Material entfällt, weniger als 50 % des für die Reparatur geleisteten Gesamtentgelts beträgt.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Sergey - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.