Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Kinderbetreuungsgeldkonto und Papamonat neu ab März 2017!

Im Juni hat der Nationalrat eine Reform zum Kinderbetreuungsgeld beschlossen, die mit 1.3.2017 in Kraft tritt.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Im Juni hat der Nationalrat eine Reform zum Kinderbetreuungsgeld beschlossen, die mit 1.3.2017 in Kraft tritt. Im Wesentlichen kommen folgende Änderungen:

Flexibles Konto ersetzt Pauschalen

Die Pauschalvarianten, von denen die Eltern eine auswählen mussten, werden von einem flexiblen Kinderbetreuungsgeldkonto abgelöst.

Nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, wird dem Konto ein Betrag von knapp € 12.400,00 gutgeschrieben, und zwar für eine Dauer von 12 bis 28 Monaten. Innerhalb dieses Rahmens kann der Elternteil die tatsächliche Dauer frei wählen. Beanspruchen beide Eltern das Kinderbetreuungsgeld, gibt es einen Betrag von nicht ganz € 15.450,00 für 15 bis 35 Monate. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird es auch weiterhin geben.

€ 1.000,00 Partnerschaftsbonus

Teilen sich die Eltern das Kinderbetreuungsgeld und damit die Kinderbetreuung partnerschaftlich, d. h. im Verhältnis 50:50 oder zumindest 40:60, erhält jeder Elternteil einen Bonus von je € 500,00, also insgesamt € 1.000,00.

Familienzeitbonus

In einem eigenen Gesetz wird unter diesem Namen der Papamonat eingeführt. Dabei unterbricht der Vater für die Familienzeit innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt seine Erwerbstätigkeit für einen Monat (genauer 28, 29, 30 oder 31 Tage). Nimmt der Vater die Familienzeit in Anspruch, bekommt er den Familienzeitbonus von maximal € 700,00. Anspruchsvoraussetzung ist unter anderem die vollversicherte Erwerbstätigkeit des Vaters ein halbes Jahr unmittelbar vor der Familienzeit. Gleichzeitig mit dem Kinderbetreuungsgeld kann der Vater den Familienzeitbonus aber nicht beziehen. In diesem Fall reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld um den Betrag des Familienzeitbonus.

Einen Rechtsanspruch für unselbständig Tätige gegenüber dem Arbeitgeber auf Gewährung der Familienzeit ist nicht vorgesehen.

Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus stehen (wie bisher) selbständig und unselbständig Erwerbstätigen grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen zu.

Stand: 27. Oktober 2016

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.