Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2018: 1,029.
ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 438,05 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 657,08 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 171,00 |
monatlich | € 5.130,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.260,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 5.985,00 |
Stand: 30. Oktober 2017
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