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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Wieviel Rabatt darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfrei gewähren?

Ab 1.1.2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen.

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In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Ab 1.1.2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen.

Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterrabatte, die über ein handelsübliches Ausmaß hinausgehen, sind ein steuerpflichtiger Sachbezug. Bis zu einer gewissen Höhe und unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese allerdings steuerfrei.

Rabatte bis zu 20 % je Mitarbeiter sind steuerfrei. Höhere Rabatte müssen aufgezeichnet werden. Eine Steuerpflicht besteht nur, wenn die Summe der aufgezeichneten Rabatte im Kalenderjahr größer als € 1.000,00 (Freibetrag) ist. In diesem Fall ist der übersteigende Anteil zu versteuern.

Beispiel: Eine Unternehmerin verkauft eine Handtasche an ihre Kunden um € 100,00 (üblicher Preis, abzüglich üblicher Rabatte).

Variante 1: Die Mitarbeiter bekommen die Tasche um € 80,00. Es ist kein Sachbezug anzusetzen, weil der Rabatt 20 % nicht übersteigt.

Variante 2: Verlangt die Unternehmerin jedoch nur € 70,00 für die Handtasche von ihren Mitarbeitern, ist die 20-%-Grenze überschritten. Die Differenz in der Höhe von € 30,00 ist allerdings nur dann ein zu versteuernder Sachbezug, wenn der jährliche Freibetrag von € 1.000,00 überschritten wurde.

Sonstige Änderungen

Diese Befreiungen fallen bei der Einkommensteuer weg

Nicht mehr steuerbefreit ist die Abgabe von Freitabak, Zigaretten und Zigarren. Genauso entfällt auch der „Haustrunk“, der bisher für das Brauereigewerbe steuerfrei war. Auch Beförderungsunternehmen können unentgeltliche oder verbilligte Tickets nicht mehr steuerfrei an die Mitarbeiter abgeben.

Neue Steuerbefreiungen

Künftig werden Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Arbeitnehmers, dessen (Ehe-)Partner oder Kinder und die Rückerstattung von SV-Beträgen steuerfrei.

Stand: 28. August 2015

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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