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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2024

Bis Ende September gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges zu beachten.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Bis zum 30.9.2024 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2023 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG’s) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12.2023 ist daher der 30.9.2024 der letzte fristgerechte Abgabetag. Wird die Frist versäumt, so hat das Firmenbuchgericht Zwangsstrafen gegenüber der Gesellschaft und deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführern) zu verhängen.

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2024 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9.2024 eine Herabsetzung beantragt werden (ist man von Katastrophenschäden betroffen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechender Antrag bis 31.10.2024 gestellt werden). Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs. Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Der Zinssatz für Anspruchszinsen beträgt 5,88 % (Stand August 2024). Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2024 vermieden werden.

Stand: 27. August 2024

Bild: bychykhin - Adobe Stock.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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